Unterschiede von:
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Welchen Ausweis benötige ich:

Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis Verbrauch oder Bedarf Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Verbrauch oder Bedarf Verbrauch oder Bedarf Bedarfsausweis
Der Energieverbrauchsausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die energetische Qualität einer Immobilie auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten Jahre darstellt. Er zeigt, wie viel Energie pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wurde, ordnet das Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu und ermöglicht Mietern oder Käufern einen schnellen Vergleich des zu erwartenden Energieverbrauchs und der Energiekosten
Der Energiebedarfsausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die energetische Qualität einer Immobilie auf Basis eines berechneten, theoretischen Energiebedarfs bewertet. Grundlage sind bauliche und technische Eigenschaften wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Gebäudestruktur, unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Der Ausweis weist den Energiebedarf pro Quadratmeter aus und ordnet das Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu, wodurch eine objektive Vergleichbarkeit der Energieeffizienz ermöglicht wird.
Wie bekomme ich eine Energieausweis?
Wenn Sie einen Energieverbrauchsausweis bestellen möchte klicken bitte hier
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Wie lange dauert die Erstellung des Energieausweises?
Die Erstellung Ihres Energieausweises erfolgt kurzfristig. Bei der Variante per E-Mail ca. 1-3 Tage Alternativ bieten wir einen postalischen Versand an, bei dem Ihnen der Energieausweis innerhalb von 3-5 Werktagen zugeschickt wird.
Um den Ablauf möglichst reibungslos zu gestalten und Rückfragen zeitnah klären zu können, empfehlen wir, bei der Bestellung Ihre Telefonnummer anzugeben. Erst nach Erhalt der Vollständigen Daten bzw. geklärten Rückfragen beginnt die Frist. Bitte achten Sie außerdem darauf, alle erforderlichen Angaben im Antragsprozess vollständig und korrekt einzutragen.